Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“
1. Vertragsabschluss
Reservierungen sowie Vereinbarungen über Lieferungen und sonstige Leistungen werden mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Bestätigung durch die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ für beide Vertragsparteien verbindlich.
Sind Besteller und Veranstalter nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen.
Die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
2. Teilnehmerzahl / Änderungen / No-Show
Der Veranstalter bzw. Besteller ist verpflichtet, die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 8 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen, um eine sorgfältige Planung und Vorbereitung zu gewährleisten.
No-Show / verspätete Absagen
Reservierungen können persönlich, telefonisch oder per E-Mail storniert werden.
Erscheinen Gäste nicht zum vereinbarten Termin („No Show“) oder erfolgt die Absage nicht innerhalb der folgenden Fristen, behält sich die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ vor, angemessene Ausfallkosten zu berechnen.
| Gruppengröße | Kostenfreie Absage bis | Danach berechnete Ausfallkosten |
|---|---|---|
| bis 5 Personen | 5 Stunden vor Termin | 30 % des erwarteten Umsatzes |
| 6 bis 10 Personen | 24 Stunden vor Termin | 60 % des erwarteten Umsatzes |
| 11 bis 20 Personen | 3 Kalendertage vor Termin | 70 % des erwarteten Umsatzes |
| 21 bis 30 Personen | 6 Kalendertage vor Termin | 80 % des erwarteten Umsatzes |
| über 30 Personen | 8 Kalendertage vor Termin | 90 % des erwarteten Umsatzes |
Als Berechnungsgrundlage gilt der vereinbarte bzw. nach Erfahrungswerten übliche Umsatz der reservierten Personenzahl.
Dem Veranstalter bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Abweichungen der Teilnehmerzahl
Abweichungen der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl werden bis maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt.
Darüber hinausgehende Minderungen können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters bzw. Bestellers.
Bei Erhöhungen der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Personenzahl berechnet. Überschreitungen bedürfen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung der vorherigen Abstimmung mit der Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“.
3. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahmen, beispielsweise bei nationalen Spezialitäten, Geburtstagskuchen oder besonderen Anlässen, bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.
In diesen Fällen kann die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ eine angemessene Servicegebühr bzw. ein sogenanntes „Korkgeld“ berechnen.
Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ keinerlei Haftung, insbesondere hinsichtlich Hygiene, Lagerung oder Haltbarkeit.
4. Rücktritt / Absage von Veranstaltungen
Kann eine Reservierung oder Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass dies von der Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ zu vertreten ist, bleibt der Anspruch auf Ersatz des entstandenen Umsatzausfalls bzw. vereinbarter Raummieten bestehen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage, dem Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Überlassung von Zubehör
Die Überlassung von Zubehör, Inventar oder technischen Einrichtungen erfolgt ausschließlich leihweise und begründet ein Mietverhältnis.
Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“.
Die vereinbarte Nutzungsgebühr gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet gegenüber der Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ für sämtliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Hilfspersonen, Musiker, Dienstleister oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen obliegt dem Veranstalter. Die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ kann einen entsprechenden Versicherungsnachweis verlangen.
7. Fremde technische Einrichtungen und Dienstleistungen
Soweit die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ technische oder sonstige Einrichtungen bei Dritten im Auftrag des Veranstalters beschafft, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
8. Absage durch die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“
Die Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“ ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, sofern berechtigter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung:
- den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
- die Sicherheit,
- gesetzliche Vorschriften,
- oder den Ruf des Hauses gefährden könnte.
Dies gilt ebenfalls im Falle höherer Gewalt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
9. Veranstaltungsdauer / Sperrzeiten / Nachtzuschläge
Der reguläre Betrieb endet grundsätzlich um 00:00 Uhr.
In Ausnahmefällen kann die Veranstaltung verlängert werden. Ab 00:01 Uhr wird ein Nachtzuschlag in Höhe von 25,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro eingesetztem Mitarbeiter und angefangener Stunde berechnet.
Die Veranstaltung gilt erst als beendet, wenn sämtliche Gäste, Musiker oder Dienstleister die Räumlichkeiten verlassen haben.
Der Veranstalter ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Musikdarbietungen spätestens um 00:00 Uhr beendet werden und die Veranstaltung insgesamt spätestens um 02:00 Uhr endet.
Abweichende Sperrzeiten bedürfen einer gesonderten vorherigen Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“.
Anbieter
Besenwirtschaft „Zum Mostkrug“
Thomas Dieterich
Kirchstr. 9
73268 Erkenbrechtsweiler
Deutschland
Telefon: 07026 2196
E-Mail: info@mostkrug.de
gilt deutsches Recht.

